Grundsteuerreform zum 01.01.2025
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Beschreibung:
Korrektur des Grundlagenbescheids vom Finanzamt
Die Grundsteuerbescheide wurden ihnen bereits von der Gemeinde zugestellt.
Besteht ein Fehler bei der Bemessung Ihres Grundstücks (Grundsteuermessbetrag), so kann mit Hilfe des nachfolgenden Antrags beim Finanzamt Augsburg-Land eine Änderung beantragt werden.
Das Formular kann auch im Rathaus Zimmer 04 abgeholt werden.
Die Gemeinde muss sich an die Festsetzungen des Finanzamts halten und kann keine Änderungen an diesen vornehmen.
So lange, bis eine Berichtigung durch das Finanzamt erfolgt, bleibt der Grundsteuerbescheid der Gemeinde bestehen und gültig.