Eine neueste Rechtsprechung definiert den Unterschied zwischen Fundtiere und herrenlose Tiere.
Fundtiere haben oder hatten einen Halter. Sie sind verloren gegangen oder dauerhaft entlaufen.
Herrenlose Tiere gehören niemanden, sei es, weil sie schon ohne Besitzer geboren wurden oder weil sie ausgesetzt wurden. Für den Umgang mit herrenlosen Tieren gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung, die Behörden sind also auch nicht zuständig.
Wer ein hilfsbedürftiges Tier findet, sollte es auf jeden Fall der Gemeinde melden, bevor man es in Behandlung gibt.
Der Markt Inchenhofen hat eine Notauffangstation für Fundtiere geschaffen.
Ansprechpartner: Hans Schweizer, Handy 0151/15310309.