Bei einem Wert über 100 gelten folgende Regeln:
- Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
- Sperrstunde ab 21 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 21 Uhr
- Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art; mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen
Bei einem Wert über 50 gelten folgende Regeln:
- Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
- Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr
Bei einem Wert über 35 gelten folgende Regeln:
- Maximal zehn Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und Hochschulen
- Sperrstunde ab 23 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr